Nein, dies ist nicht möglich. Durch die Ruhezeit verschiebt sich dein Kündigungstermin um die Dauer der eingetragenen Ruhezeit*.
*Für Verträge mit einem Vertragsbeginn bis einschließlich 30.09.2026 erfolgt die Verschiebung um die Dauer der eingetragenen Ruhemonate. Für Verträge mit einem Vertragsbeginn ab 01.10.2026 erfolgt die Verschiebung um die Dauer der eingetragenen Ruhewochen.